Für die Herstellung und die Ausgabe von Speisen gelten lebensmittelrechtliche Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindern sollen. Schulen werden zu einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung bzw. zum Lebensmittelunternehmer und unterliegen den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wenn sie Kinder und Jugendliche mit Speisen versorgen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang dies geschieht. Die relevanten (Lebensmittel)Gesetze und Normen sind:
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