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Rechtliche Vorschriften

beim Umgang mit Lebensmitteln

Für die Herstellung und die Ausgabe von Speisen gelten lebensmittelrechtliche Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindern sollen. Schulen werden zu einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung bzw. zum Lebensmittelunternehmer und unterliegen den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wenn sie Kinder und Jugendliche mit Speisen versorgen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang dies geschieht. Die relevanten (Lebensmittel)Gesetze und Normen sind:

  • Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene und (EG) Nr. 853/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (und ihre nationalen Durchführungsverordnungen)Infektionsschutzgesetz (IfSG)Produkthaftungsgesetz
  • Kennzeichnungsverordnungen (z.B. Zusatzstoffe)
  • DIN Normen (z. B. für Rückstellproben, Temperaturen für Lebensmittel, Arbeitskleidung)

Weiterere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier:

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