Ernährungserziehung hat den Aufbau eines angemessenen Gesundheitsverhaltens zum Ziel und soll Gesundheitsstörungen verhindern. Es muss Aufgabe von Schule und insbesondere des hauswirtschaftlichen Unterrichts sein, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, eine gesundheitsförderliche Lebensweise und Haushaltsführungskompetenzen zu entwickeln. Dazu gehört, dass praktische Handlungskompetenzen und ernährungsbezogenes Wissen vermittelt und eingeübt werden und die Schule den Kindern und Jugendlichen ein angemessenes Angebot an zu erwerbenden Nahrungsmitteln bereitstellt (Eissing et al., 2006).
Damit das Speiseangebot in Schulen der Sekundarstufe I durch Schülerfirmen verbessert werden kann, müssen die Schülerinnen und Schüler beurteilen können, welche Zwischenmahlzeiten geeignet sind. Für die selbstständige Bewertung, dass Schokoladenriegel und Chips keine geeigneten Zwischenmahlzeiten darstellen, ist ernährungsbezogenes Wissen für die Auswahl von Lebensmitteln unverzichtbar.
Zwischenmahlzeiten, um die es hauptsächlich bei der Einrichtung einer Schülerfirma geht, sollten aus Obst oder Gemüse, Milch oder einem Milchprodukt oder Brot oder einem Getreideerzeugnis bestehen, wie den Anteilen des Ernährungskreises entnommen werden kann. Die vereinfachte Version des Kreises enthält außer den Segmenten Fleisch/Fisch/Eier und Fette/Öle dieselben Lebensmittelgruppen, ist aber deutlich besser verständlich und in besonderem Maße für die Beurteilung von Zwischenmahlzeiten geeignet. Beiden Kreisen gemeinsam sind einige Zusatzkriterien, die es bei der Auswahl der Lebensmittel zu beachten gilt: Getreideprodukte wie Brot sollten einen hohen Vollkornanteil aufweisen, Obst und Gemüse frisch und Milch(-produkte) fettarm sein usw.
Die Beurteilung der angebotenen Zwischenmahlzeiten kann auf zweierlei Weise stattfinden: Am einfachsten ist die Quantität zu überprüfen. Dabei wird jeweils ein Punkt vergeben, wenn die Bereiche Milch und Milchprodukte, Obst oder Gemüse, Getränke und Getreideprodukte innerhalb einer Zwischenmahlzeit vorkommen. Folgende Mindestmengenbedingungen müssen außerdem für die Punktevergabe erfüllt werden:
Eine aussagekräftigere Beurteilung kann über die Qualität erfolgen: Es gelten dabei die gleichen Mindestmengen wie oben, jedoch können pro Kategorie 0 bis 2 Punkte vergeben werden.
Eine Auflistung dieser Bedingungen findet sich hier
Allgemeine Vorschläge für die Lebensmittelauswahl gibt es hier
Eine Rezptsammlung der Universität Dortmund zu Zwischenmahlzeiten steht hier