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Landwirtschaft

Informationen rund um die Milchproduktion

- für und von Landwirten in NRW.

Wichtige Neuerungen

Am 1. Juli 2021 trat die neue Rohmilchgüte-Verordnung in Kraft und ersetzte damit die bis dato gültige Milchgüte-Verordnung. Nach langjährigen Beratungen kann nun eine ausführliche Regelung, die u.a. auch die aktuellen Analyseverfahren beschreibt, in Übereinstimmung aller Bundesländer mehr Rechtsklarheit bringen.
Parallel dazu wurde eine Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis über die „Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung“ vom Verband der Deutschen Milchwirtschaft (VDM) erarbeitet. Der Grund für die Erarbeitung diese Leitlinie ist eine EU-Durchführungsverordnung, die im Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Danach sind Milcherzeuger nun verpflichtet, bei Überschreitung der vorgegebenen Rohmilchkriterien hinsichtlich Keim- und Zellzahl, die Lieferung von Rohmilch von sich aus auszusetzen.

Die neue Rohmilch-Güte-VO

FAQs zur Rohmilch-GüteVO

Leitlinie über Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung

Rundschreiben zur Leitlinie

Tiergesundheit - Blauzungenkrankheit

Information des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Im Sommer 2024 erlebte Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT). Auslöser war das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3). Nachdem im Winter 2023/2024 nur wenige Infektionen gemeldet worden waren, kam es im Sommer zu einer explosionsartigen Ausbreitung der von bestimmten Stechmücken, den Gnitzen, übertragenen Erkrankung.

Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen über 3500 Ausbrüche gemeldet, wobei ca. 40 % Meldungen schafhaltende Betriebe betreffen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen sehr viel weniger Schafe als Rinder gibt. Eine Infektion mit BTV-3 führt bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten, bis hin zum Tod infizierter Tiere. Eine erhöhte Sterblichkeit aufgrund des BTV-3-Geschehens wurde insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern beobachtet. Die Genesung erkrankter Tiere dauert oft Wochen oder Monate und eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist nicht immer gegeben.

Mit zunehmenden Temperaturen und zunehmender Gnitzenaktivität ist mit einem Wiederaufflammen der Infektion zu rechnen. Anders als im vorherigen Jahr ist der Erreger bereits über das gesamte Land verteilt, so dass das Geschehen vermutlich früher als im letzten Jahr beginnen wird. Tiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind nach wie vor gefährdet. Dies betrifft in besonderem Maß Jungtiere.

Zum Schutz der Herden wurde am 6. Juni 2024 auf Drängen von Nordrhein-Westfalen die Anwendung mehrerer BTV-3-Impfstoffe durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Verordnung gestattet. In Nordrhein-Westfallen sind bislang ca. 25 % der Rinder und 50 % der Schafe geimpft worden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und die Verluste zu minimieren. Dies gilt insbesondere für die Grundimmunisierung. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.

Bei speziellen Fragen zur Impfung können Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte und den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.

Für alle Impfungen ab dem 03.02.2025 erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 1,50 € je Impfdosis/Schaf. Für die Grundimmunisierung ist damit auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen der Beihilfe möglich. Bei Rindern beträgt die Beihilfe 2 € je Impfdosis/Rind. Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung der Impfung in HI-Tier erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm

Aktuelle Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können generell unter folgenden Adressen eingesehen werden:
https://www.lanuv.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin ist unter folgender Adresse verfügbar: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/

Hofschild zur Kreislaufwirtschaft

Infotafel (Hartschaum) im DIN A3-Format zur Kreislaufwirtschaft. Mit QR-Code zu einem Erklärvideo.
Die Tafel kann ab sofort bei allen Kreisbauernverbänden in NRW abgeholt werden oder direkt bei der Landesvereinigung über info@milch-nrw.de bestellt werden.

Rohmilchautomaten

Für Betreiber von Rohmilchautomaten stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Informationen zur Verfügung. Mehr >

Hofschilder zur Rohmilchabgabe

Bei einer Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher muss an gut sichtbaren Stellen ein Schild aufgehängt werden. Das neben-stehende Motiv können Sie in den Maßen 50 x 20 cm als Schild oder Aufkleber bei uns bestellen. Ansprechpartner: lubina@milch-nrw.de

Futtermittel

Im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung ist es unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der Futtermittelvorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind.

  • Die bundesweite Liste aller lieferberechtigten QS- Futtermittelhersteller und -Händler für das QM-System finden Sie auf der QS-Plattform.
  • Die Liste aller VLOG zertifizierten Futtermittelunternehmen finden Sie unter 'Downloads' auf der Internetseite ohnegentechnik.org

Zur Qualitätsmilcherzeugung finden Sie die Vereinbarungen nachfolgend als pdf:

www.mykuhtube.de

Filme rund um den Kuhstall von niedersächsischen und zweier NRW-Landwirte.

www.kuhlturlandschaft.de

Kühe geben Milch - ein Grundnahrungsmittel, das den Menschen mit vielen wichtigen Nährstoffen versorgt. Kühe aber schaffen auch Landschaft. Die Milchwirtschaft ist besonders in den Mittelgebirgen von Nordrhein-Westfalen der Agrarwirtschaftszweig, der die Landschaft prägt.

Auf den Milchwegen von Nordrhein-Westfalen können Sie erkunden, wie heute Milch produziert wird und wie die Kooperation von Milcherzeugern mit dem Naturschutz funktioniert.

Milch - Nachhaltige Qualität aus NRW

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